Wie kann der Verkauf einer Immobilie gestaltet werden, sodass die Verkäufer:in weiterhin das Recht haben, in ihrem Zuhause wohnen zu bleiben? Diese Frage führt uns zum Konzept des lebenslangen Wohnrechts – eine Option, die sowohl finanzielle Vorteile als auch Sicherheit im Alter verspricht.
Doch wie wirkt sich dies tatsächlich auf den Verkaufsprozess der Immobilie aus und welche Möglichkeiten bietet die Verbindung dieses Rechts mit einer Leibrente? Und was ist Leibrente überhaupt?
Dieser Beitrag zielt darauf ab, das lebenslange Wohnrecht und die Leibrente als Optionen beim Immobilienverkauf zu beleuchten, ihre Auswirkungen zu untersuchen und zu verstehen, wie sie als Instrumente der finanziellen Planung dienen können.
- Wohnrecht ist das Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne Eigentümer:in zu sein.
- Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt es einer Person, eine Immobilie für die Dauer ihres Lebens zu bewohnen, ohne dass sie Eigentümer:in der Immobilie ist.
- Leibrente ist eine Vereinbarung, bei der eine Person eine einmalige oder regelmäßige Zahlung erhält, die lebenslang andauert, im Austausch für die Übertragung von Eigentum oder anderen Vermögenswerten.
- Das Wohnrecht bietet Nutzen wie Sicherheit und Stabilität, indem es dem Berechtigten erlaubt, dauerhaft in einer Immobilie zu leben, ohne Eigentumserwerb oder Mietzahlungen leisten zu müssen.
- Ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen kann manchmal nicht einfach sein, da potenzielle Käufer:innen die dauerhafte Wohnberechtigung einer anderen Person akzeptieren müssen, was den Verkaufswert beeinflussen kann.
- Ein Nachteil des Wohnrechts ist, dass es die Eigentümer:in in ihrer Verwendung und beim Verkauf der Immobilie einschränken kann, da das Recht oft lebenslang besteht und nicht ohne Weiteres aufgehoben werden kann.
- Das Aufheben des Wohnrechts erfolgt meist durch eine Vereinbarung zwischen der Berechtigten und der Eigentümer:in, kann aber auch durch Ablauf der vereinbarten Zeit oder den Tod des Berechtigten eintreten.
Definition Wohnrecht (inkl. rechtlichen Grundlagen)
Das Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person das Recht gibt, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne die Eigentümer:in der Immobilie zu sein. Es handelt sich um ein sogenanntes dingliches Recht (Recht an der Nutzung der Sache), das unabhängig vom Eigentümerwechsel der Immobilie besteht und somit die Wohnberechtigte schützt.
Rechtlich gesehen wird das Wohnrecht häufig im Kontext des lebenslangen Wohnrechts diskutiert, welches typischerweise im Rahmen von Erbschaftsregelungen oder beim Verkauf der Immobilie unter Vorbehalt des Wohnrechts für die Verkäufer:in eingeräumt wird.
Die rechtlichen Grundlagen des Wohnrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem § 1090 ff. geregelt. Dieser Paragraf definiert, wie das Wohnrecht begründet, übertragen und aufgehoben werden kann. Ein lebenslanges Wohnrecht sichert den Wohnberechtigten das Recht zu, die Immobilie oder Teile davon lebenslang zu nutzen, ohne dass hierfür Miete gezahlt werden muss. Die Eintragung ins Grundbuch dient der Sicherstellung und dem Schutz dieses Rechts, da es für Dritte, insbesondere für zukünftige Eigentümer:innen, erkennbar und somit bindend ist.
Die Einrichtung eines Wohnrechts kann verschiedene Motivationen haben, wie zum Beispiel die finanzielle Absicherung der Verkäufer:in im Alter durch die Kombination mit einer Leibrente oder die Regelung von Erbfolgen, um zu gewährleisten, dass Angehörige auch nach dem Tod der Eigentümer:in in der Immobilie wohnen bleiben können.
Lebenslanges Wohnrecht
Das lebenslange Wohnrecht ist eine Form der Absicherung, die es einer Person ermöglicht, bis zu ihrem Lebensende in einer Immobilie zu wohnen, selbst nachdem sie diese verkauft hat. Meistens wird das Wohnrecht vereinbart, wenn jemand sein Haus verkauft. Als Teil des Verkaufs bekommt die verkaufende Person das Recht, weiterhin in dem Haus zu wohnen.
Rechtlich betrachtet wird das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen, was es zu einem dauerhaften und durchsetzbaren Recht macht, das auch für zukünftige Eigentümer:innen der Immobilie bindend ist.
Diese Form des Wohnrechts bietet vor allem älteren Menschen eine wertvolle Möglichkeit, ihre finanzielle Situation im Alter zu verbessern, ohne ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen. Es ermöglicht ihnen, den monetären Wert ihres Eigentums zu nutzen, beispielsweise durch den Erhalt einer Leibrente, während sie gleichzeitig das Recht behalten, in der Immobilie zu leben.
Ein solches Arrangement kann besonders attraktiv sein, wenn die betreffende Person keine direkten Erben hat oder sicherstellen möchte, dass sie im Alter nicht auf Unterstützung angewiesen ist.
Leibrente
Die Leibrente ist eine finanzielle Vereinbarung, bei der eine Person (die Verkäufer:in einer Immobilie) im Austausch für die Übertragung des Eigentums an der Immobilie eine regelmäßige Zahlung erhält, die für die Dauer ihres Lebens fortgesetzt wird. Diese Form der Rente bietet eine kontinuierliche Einkommensquelle, die der Verkäufer:in finanzielle Sicherheit im Alter garantieren soll.
Die Höhe der Leibrente wird auf Basis verschiedener Faktoren wie dem Wert der Immobilie, dem Alter und der Lebenserwartung der Verkäufer:in sowie den aktuellen Marktbedingungen bestimmt.
Für Käufer:innen bietet das lebenslange Wohnrecht die Möglichkeit, in eine Immobilie zu investieren, die sie sonst möglicherweise nicht erwerben könnten. Allerdings müssen sie berücksichtigen, dass das Wohnrecht der Verkäufer:in Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Immobilie mit sich bringt, bis das Wohnrecht endet.
Wichtig bei der Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts ist eine klare und detaillierte Vertragsgestaltung, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Themen wie Instandhaltungspflichten, Nebenkosten und die genauen Bedingungen des Wohnrechts sollten eindeutig geregelt werden. Da es sich um komplexe rechtliche Vereinbarungen handelt, ist die Beratung durch Fachleute im Immobilien- oder Erbrecht unerlässlich, um die Interessen beider Parteien zu schützen und eine faire und transparente Abwicklung zu gewährleisten.
Rechte und Pflichten auf Basis des Wohnrechts
Das Wohnrecht, insbesondere wenn es lebenslang gewährt wird, etabliert eine Reihe von Rechten und Pflichten für die Berechtigte (typischerweise die Verkäufer:in) sowie für die Eigentümer:innen der Immobilie (die Käufer:in).
Rechte auf Basis des Wohnrechts:
- Nutzungsrecht: Die Berechtigten haben das Recht, die Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne dafür Miete zu zahlen.
- Privatsphäre: Das Wohnrecht schützt die Privatsphäre der Berechtigten; Eingriffe oder unangekündigte Besuche der Eigentümer:innen sind ohne Zustimmung nicht gestattet.
- Instandhaltung: Die Berechtigten können in der Regel erwarten, dass die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand gehalten wird.
Pflichten auf Basis des Wohnrechts:
- Instandhaltungspflicht: Je nach Vereinbarung können die Berechtigten dazu verpflichtet sein, kleinere Instandhaltungsarbeiten oder die laufenden Kosten für die Immobilie zu tragen.
- Beschränkungen der Nutzung: Das Wohnrecht kann mit Beschränkungen verbunden sein, wie z.B. der Nichtvermietung oder nicht kommerziellen Nutzung der Immobilie.
- Informationspflicht: Die Berechtigten könnten verpflichtet sein, die Eigentümer:innen über wesentliche Änderungen oder Schäden an der Immobilie zu informieren.
Für die Eigentümer:innen der Immobilie impliziert das Wohnrecht:
- Zugangsrechte: Käufer:innen können eingeschränkte Zugangsrechte haben, beispielsweise für notwendige Reparaturen, wobei dies in der Regel mit den Wohnberechtigten abgestimmt werden muss.
- Instandhaltungspflicht: Die Hauptverantwortung für größere Reparaturen oder die strukturelle Instandhaltung der Immobilie liegt oft bei den Eigentümer:innen.
- Respektierung des Wohnrechts: Die Eigentümer:innen müssen das Wohnrecht respektieren und dürfen die Nutzung der Immobilie durch die Berechtigte nicht ungerechtfertigt einschränken.
Diese Übersicht zeigt, dass das Wohnrecht eine Balance zwischen den Interessen der Verkäufer:innen, die in ihrer Immobilie bleiben möchten, und den Käufer:innen, die Eigentum erwerben, herstellt.
Arten und Dauer des Wohnrechts
Das Wohnrecht kann in verschiedenen Formen auftreten und unterschiedliche Dauern haben, abhängig von den spezifischen Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden. Eine allgemeine Übersicht über die Arten und die jeweilige Dauer des Wohnrechts könnte folgendermaßen aussehen:
Art des Wohnrechts | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Lebenslanges Wohnrecht | Gewährt der berechtigten Person das Recht, die Immobilie lebenslang zu bewohnen. | Lebenslang des Berechtigten |
Befristetes Wohnrecht | Ein Wohnrecht, das für einen vorher festgelegten Zeitraum gewährt wird. | Spezifisch festgelegter Zeitraum |
Widerrufliches Wohnrecht | Kann von einer der Parteien unter bestimmten, vorab vereinbarten Bedingungen widerrufen werden. | Bis zum Widerruf |
Unwiderrufliches Wohnrecht | Einmal gewährt, kann dieses Wohnrecht nicht widerrufen werden, außer unter besonderen Umständen, die rechtlich festgelegt sind. | Lebenslang oder bis zu einem festgelegten Ereignis |
- Lebenslanges Wohnrecht: Diese Form des Wohnrechts ist die dauerhafteste und sichert der Berechtigten das Recht zu, die Immobilie für den Rest seines Lebens zu bewohnen. Die Dauer ist somit an die Lebenszeit der berechtigten Person gebunden.
- Befristetes Wohnrecht: Hier wird das Wohnrecht für einen festgelegten Zeitraum gewährt. Nach Ablauf dieser Frist endet das Wohnrecht automatisch.
- Widerrufliches Wohnrecht: Dieses Wohnrecht besteht, bis es von einer der beteiligten Parteien widerrufen wird. Die Bedingungen für einen solchen Widerruf müssen klar definiert sein.
- Unwiderrufliches Wohnrecht: Ein unwiderrufliches Wohnrecht bietet eine hohe Sicherheit für die berechtigte Person, da es nicht ohne Weiteres entzogen werden kann. Es ist in der Regel bis zum Lebensende der berechtigten Person oder bis zum Eintritt eines spezifisch festgelegten Ereignisses gültig.
Entscheidend für die Wahl der passenden Art und Dauer des Wohnrechts sind die individuellen Bedürfnisse und Umstände der beteiligten Parteien. In jedem Fall ist es ratsam, solche Vereinbarungen sorgfältig zu planen und rechtlich abzusichern, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Nutzen des Wohnrechts
Das Wohnrecht bietet Vorteile für die betroffenen Parteien, insbesondere für diejenigen, die das Recht innehaben. Folgende Schlüsselaspekte heben den Nutzen des Wohnrechts hervor:
- Sicherheit und Stabilität: Für die Inhaber:innen des Wohnrechts bietet es eine wesentliche Sicherheit, da es ihnen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, selbst wenn das Eigentum an der Immobilie wechselt. Diese Stabilität ist besonders für ältere Menschen wertvoll, da sie ihnen erlaubt, in ihrem Zuhause zu leben, ohne sich um einen Umzug sorgen zu müssen.
- Finanzielle Vorteile: Durch die Kombination eines lebenslangen Wohnrechts mit einer Leibrente können Verkäufer:innen einer Immobilie ihre finanzielle Situation im Alter absichern. Sie erhalten regelmäßige Zahlungen, die ihnen helfen, ihren Lebensstandard zu halten, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen.
- Flexibilität für Verkäufer:innen: Das Wohnrecht ermöglicht es den Verkäufer:innen, ihre Immobilie zu veräußern und dennoch bestimmte Rechte daran zu behalten. Diese Flexibilität kann besonders nützlich sein, wenn sie Kapital aus ihrem Eigentum freisetzen möchten, ohne ihre Lebenssituation drastisch zu ändern.
- Investitionsmöglichkeiten für Käufer:innen: Für Käufer:innen kann der Erwerb einer Immobilie mit einem bestehenden Wohnrecht eine langfristige Investition darstellen. Obwohl sie die Immobilie zunächst nicht vollständig nutzen können, sichern sie sich das zukünftige Eigentum an einer wertvollen Ressource.
- Steuerliche Überlegungen: In einigen Fällen können mit dem Wohnrecht verbundene Vereinbarungen steuerliche Vorteile für Verkäufer:innen bieten. Diese steuerlichen Aspekte können die Attraktivität des Wohnrechts als Teil einer umfassenden Ruhestandsplanung erhöhen.
- Emotionale Vorteile: Das lebenslange Wohnrecht respektiert die emotionale Bindung der Menschen zu ihrem Zuhause. Es ermöglicht ihnen, in einer vertrauten Umgebung zu bleiben, was zu ihrem Wohlbefinden und ihrer Lebensqualität beiträgt.
Wer kann ein Wohnrecht erhalten?
Ein Wohnrecht kann prinzipiell jeder Person gewährt werden, die in einer vertraglichen Vereinbarung als berechtigt festgelegt wird. Dies umfasst mögliche Berechtigte, abhängig von den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen der Eigentümer:innen der Immobilie.
Typischerweise erhalten Personen ein Wohnrecht, die eine enge persönliche oder familiäre Beziehung zum Eigentümer:in der Immobilie haben. Dies können sein:
Berechtigte | Mögliche Gründe für ein Wohnrecht |
---|---|
Familienmitglieder | Sicherstellung des lebenslangen Wohnens in der Familie, Schutz vor ungewolltem Wohnungsverlust bei Eigentumswechsel |
Lebenspartner:innen | Absicherung der nichtehelichen Lebensgefährt:innen, emotionale und soziale Stabilität |
Langjährige Mieter:innen | Wertschätzung der langjährigen Mietbeziehung, soziale Verantwortung |
Pflegepersonen | Gegenseitige Unterstützung und Nähe, praktische Arrangements für Pflegebedürfnisse |
Familienmitglieder: Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte, denen die Eigentümer:in ermöglichen möchten, in der Immobilie zu wohnen, auch wenn sie selbst nicht die Eigentümer:in sind oder wenn das Eigentum übertragen wird.
Lebenspartner:innen: Unverheiratete Paare oder Lebensgefährten, die sicherstellen möchten, dass ihre Partner:in auch nach dem eigenen Tod oder bei einem Eigentumswechsel in der Immobilie bleiben kann.
Langjährige Mieter:innen: In einigen Fällen kann der Vermieter:in daran gelegen sein, treuen Mieter:innen ein dauerhaftes Wohnrecht einzuräumen, um ihnen Sicherheit und Beständigkeit zu bieten.
Pflegepersonen: Personen, die sich um die Eigentümer:innen kümmern, können im Gegenzug für ihre Unterstützung ein Wohnrecht erhalten, um in der Nähe zu sein.
Die Gründe für die Einräumung eines Wohnrechts sind vielfältig und spiegeln oft den Wunsch wider, für die Berechtigten eine dauerhafte Wohnmöglichkeit zu schaffen, die unabhängig von Eigentumsverhältnissen Bestand hat.
Haus mit Wohnrecht verkaufen
Beim Verkauf eines Hauses mit einem Wohnrecht ist es zunächst wichtig, dass die Verkäufer:in das Wohnrecht klar und verständlich im Kaufvertrag definiert. Dies schließt Einzelheiten darüber ein, wer das Wohnrecht besitzt, welche Teile der Immobilie davon betroffen sind, und unter welchen Bedingungen das Wohnrecht ausgeübt wird.
Für Käufer:innen bedeutet der Erwerb einer Immobilie mit Wohnrecht, dass sie bestimmte Einschränkungen akzeptieren müssen. So kann die Nutzung des Hauses durch das bestehende Wohnrecht eingeschränkt sein, was besonders berücksichtigt werden sollte, wenn Pläne für eine umfassende Nutzung oder Umbauten bestehen. Daher ist es für Käufer:innen essenziell, die Bedingungen des Wohnrechts vollständig zu verstehen und zu bewerten, wie diese ihre zukünftigen Pläne für die Immobilie beeinflussen könnten.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt beim Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht ist die Bewertung der Immobilie. Das vorhandene Wohnrecht kann den Marktwert der Immobilie beeinflussen, da es die volle Nutzung der Immobilie durch die Käufer:innen einschränkt. Verkäufer:innen sollten eine realistische Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des Wohnrechts vornehmen, während Käufer:innen sich bewusst sein sollten, dass der Kaufpreis die bestehenden Einschränkungen widerspiegeln sollte.
Schließlich ist die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien von entscheidender Bedeutung. Eine offene und ehrliche Diskussion über Erwartungen, Bedenken und Wünsche kann dazu beitragen, eine Vereinbarung zu erreichen, die für beide Seiten vorteilhaft ist. Es kann auch hilfreich sein, die Unterstützung von Fachleuten wie Immobilienmakler:innen, Notar:innen oder Rechtsanwält:innen in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte des Verkaufs korrekt abgewickelt werden.
Checkliste: Benötigte Unterlagen
- Kaufvertrag: Rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in, die alle Bedingungen des Immobilienverkaufs enthält.
- Grundbuchauszug: Aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der das Wohnrecht und alle anderen Belastungen oder Einschränkungen zeigt.
- Nachweis des Wohnrechts: Dokumentation, die das Wohnrecht, seine Dauer und die spezifischen Bedingungen beschreibt.
- Energieausweis: Gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie.
- Baupläne und Grundrisse: Detaillierte Pläne der Immobilie, die für Bewertungen und Inspektionen nützlich sind.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei WEG): Zeigen frühere Entscheidungen und Beschlüsse, die das Wohnrecht betreffen könnten.
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen (bei WEG): Geben einen Überblick über die finanzielle Situation und die getätigten Ausgaben.
- Nutzungsvereinbarungen: Falls spezifische Vereinbarungen über die Nutzung der Immobilie oder Teile davon bestehen.
- Belege über Renovierungen und Reparaturen: Dokumentieren den Zustand der Immobilie und eventuelle Verbesserungen.
- Versicherungspolicen: Informationen über bestehende Gebäudeversicherungen, die eventuell auf die Käufer:in übertragen werden können.
Nachteile der Wohnrechte
Während das Wohnrecht viele Vorteile bietet, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Stabilität für die Berechtigten, bringt es auch ein paar Nachteile und Herausforderungen mit sich, die von den beteiligten Parteien sorgfältig abgewogen werden müssen:
- Eingeschränkte Verkaufsmöglichkeiten: Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht kann den Verkaufswert der Immobilie mindern oder den Kreis potenzieller Käufer:innen einschränken, da das Recht die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie für die neue Eigentümer:in limitiert.
- Komplexität bei der Immobilienbewertung: Die Bewertung einer Immobilie mit Wohnrecht kann komplizierter sein, da die Rechte der Wohnberechtigten und deren Einfluss auf den Immobilienwert berücksichtigt werden müssen.
- Konfliktpotenzial: Zwischen den Wohnberechtigten und den Eigentümer:innen kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, beispielsweise in Bezug auf Instandhaltungsmaßnahmen, Umbauten oder die Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
- Instandhaltungsverpflichtungen: Die rechtlichen Vereinbarungen zum Wohnrecht können Pflichten bezüglich der Instandhaltung und der Kostenübernahme festlegen, die für die Wohnberechtigten finanziell und organisatorisch belastend sein können.
- Finanzielle Unsicherheit für Käufer:innen: Käufer:innen müssen möglicherweise finanzielle Verpflichtungen eingehen, ohne die Immobilie sofort voll nutzen zu können, was die Investition weniger attraktiv machen kann.
- Rechtliche Komplexität: Die Einrichtung und Verwaltung von Wohnrechten erfordert genaue rechtliche Kenntnisse und sorgfältige Vertragsgestaltung, um zukünftige Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu schützen.
- Unwiderruflichkeit: Einmal eingerichtet und ins Grundbuch eingetragen, kann ein Wohnrecht, insbesondere wenn es als lebenslanges Recht gestaltet ist, nicht ohne Weiteres aufgehoben oder geändert werden, was die Flexibilität in der Immobiliennutzung einschränkt.
Vertragliche Regelung der Wohnrecht
Die vertragliche Regelung des Wohnrechts ist ein wichtiger Schritt, um sowohl die Rechte der Wohnberechtigten als auch die der Eigentümer:innen einer Immobilie zu schützen und klar zu definieren. Doch wie genau werden diese Vereinbarungen getroffen, und welche Aspekte müssen in einem solchen Vertrag berücksichtigt werden, um zukünftige Konflikte zu vermeiden und eine klare Grundlage für das Zusammenleben zu schaffen?
Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch
Die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch ist notwendig, um die dauerhafte Gültigkeit und Anerkennung des Wohnrechts zu gewährleisten. Durch die Eintragung wird das Wohnrecht für alle aktuellen und zukünftigen Eigentümer:innen der Immobilie rechtlich bindend. Dies schützt die Wohnberechtigten vor dem Verlust ihres Rechts, obwohl die Immobilie verkauft oder vererbt wird.
Für die Eintragung müssen spezifische Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht werden, üblicherweise durch eine Notar:in, die den Kaufvertrag beurkundet.
Wer das Wohnrecht eintragen lassen möchtet, ohne dass ein direkter Kaufvertrag zugrunde liegt, zum Beispiel, wenn das Wohnrecht zu einem späteren Zeitpunkt für eine Person eingerichtet werden soll, ist dies auch möglich. In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Wohnrecht formal rechtlich etabliert wird, bevor es im Grundbuch eingetragen werden kann. Dieser Prozess beinhaltet in der Regel die Erstellung einer notariellen Urkunde, in der das Wohnrecht detailliert beschrieben und vereinbart wird.
Wohnrechtseintragung: Schritt-für-Schritt
Hier sind die Schritte, die typischerweise durchgeführt werden müssen:
- Notarielle Beurkundung: Es sollte ein Termin mit einer Notar:in ausgemacht werden, um das Wohnrecht formell zu vereinbaren. Die Notar:in wird die spezifischen Bedingungen des Wohnrechts, wie zum Beispiel die genaue Lage und Größe der Wohnfläche, die Dauer des Wohnrechts (lebenslang oder zeitlich begrenzt) und etwaige Bedingungen oder Einschränkungen, festlegen.
- Zustimmung der Eigentümer:in: Falls Sie nicht selbst Eigentümer:in der Immobilie sind, ist die Zustimmung der aktuellen Eigentümer:in erforderlich, um das Wohnrecht zu etablieren. Diese Zustimmung muss ebenfalls notariell beurkundet werden.
- Einreichung beim Grundbuchamt: Nach der notariellen Beurkundung wird die Urkunde beim Grundbuchamt zur Eintragung des Wohnrechts eingereicht. Dies ist Aufgabe der Notar:in.
- Gebühren: Für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch fallen Gebühren an. Diese können je nach Umfang der Dienstleistung und dem Wert der Immobilie variieren.
Das Wohnrecht kann jedoch auch ohne einen direkten Zusammenhang zu einem Kaufvertrag etabliert werden kann. Das wesentliche Element ist die formelle Vereinbarung und Eintragung, um die Rechte der Wohnberechtigten zu schützen. Die Eintragung im Grundbuch dient als öffentlicher Nachweis und gewährleistet, dass das Recht auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleibt.
Allgemein verleiht die Eintragung im Grundbuch dem Wohnrecht Priorität gegenüber anderen Belastungen, die möglicherweise später eingetragen werden und sichert somit die Position der Wohnberechtigten.
Nebenkosten beim Wohnrecht
Bei der Regelung von Nebenkosten beim Wohnrecht müssen klare Vereinbarungen getroffen werden, die festlegen, wer für die laufenden Kosten der Immobilie verantwortlich ist. Dies umfasst typischerweise Kosten wie
- Heizkosten: Kosten für die Beheizung der Wohnräume, oft basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch oder verteilt nach Wohnfläche.
- Wasserverbrauch und Abwassergebühren: Kosten für die Nutzung von Wasser sowie für die Entsorgung von Abwasser.
- Stromkosten: Verbrauchsabhängige Kosten für die elektrische Energie.
- Müllabfuhr: Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll und ggf. Sondermüll.
- Hausmeisterdienste: Entgelte für die Instandhaltung und Pflege von Gemeinschaftsflächen und technischen Anlagen.
- Gebäudeversicherung: Beiträge zur Versicherung des Gebäudes gegen Schäden (z.B. Feuer, Wasser, Sturm).
- Grundsteuer: Kommunal erhobene Steuer basierend auf dem Wert der Immobilie und dem zugehörigen Grundstück.
- Straßenreinigung und Winterdienst: Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege und Flächen sowie für Schneeräumung und Streudienste.
- Kabel-/Satellitenfernsehen: Kosten für Kabel- oder Satellitenanschlüsse, sofern diese zur Grundausstattung gehören.
- Internet- und Telefonanschluss: Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Internet- und Telekommunikationsdiensten.
In vielen Fällen werden diese Kosten anteilig nach der Nutzung oder der Größe des bewohnten Bereichs zwischen den Wohnberechtigten und den Eigentümer:innen aufgeteilt (Verteilerschlüssel). Wichtig ist, dass die Verteilung und Übernahme der Nebenkosten bereits im Vorfeld klar vertraglich festgelegt werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Zudem sollten Regelungen für die jährliche Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen und das Verfahren bei Nebenkostenabrechnungen eindeutig definiert sein. Eine transparente und faire Handhabung der Nebenkosten trägt maßgeblich zur Zufriedenheit aller Parteien bei und ist grundlegend für ein harmonisches Miteinander im Rahmen des Wohnrechts.
Versteuerung von Wohnrechten
Die Versteuerung von Wohnrechten kann je nach den spezifischen Gesetzen und Steuervorschriften variieren. Generell kann das Wohnrecht sowohl für die Berechtigten als auch für die Eigentümer:in steuerliche Implikationen haben. Die folgenden Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen eine professionelle steuerliche Beratung nicht.
Für die Wohnberechtigten:
Das Wohnrecht kann potenzielle steuerliche Auswirkungen auf die Wohnberechtigten haben, insbesondere wenn das Wohnrecht im Rahmen einer Leibrente eingeräumt wird. Der Wert des Wohnrechts kann auch als geldwerter Vorteil betrachtet werden, abhängig vom gesamten Einkommen der Steuerpflichten. Die genaue steuerliche Behandlung hängt jedoch von den Steuergesetzen und den spezifischen Bedingungen des Wohnrechts ab.
Für die Eigentümer:in:
Für die Eigentümer:innen kann die Einräumung eines Wohnrechts steuerliche Auswirkungen im Hinblick auf die Bewertung der Immobilie für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer haben. Der Wert der Immobilie könnte durch das bestehende Wohnrecht beeinflusst werden, was bei der Übertragung der Immobilie steuerlich berücksichtigt werden muss.
Sowohl Berechtigte als auch Eigentümer:innen sollten sich mit einer Steuerberater:in oder einer spezialisierten Rechtsanwält:in in Verbindung setzen, um eine genaue Bewertung der steuerlichen Auswirkungen des Wohnrechts in ihrer spezifischen Situation zu erhalten. Steuergesetze können komplex sein und sich ändern, daher ist professionelle Beratung unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt und mögliche Vorteile genutzt werden.
Dieser Überblick soll als allgemeine Orientierung dienen und kann die Notwendigkeit einer individuellen Beratung durch eine Steuerexpert:in nicht ersetzen.
Wohnwert berechnen
Die Berechnung des Wohnwerts eines Wohnrechts hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Größe und Lage der Immobilie, des Alters und der Lebenserwartung der berechtigten Person sowie der aktuellen Marktzinsen.
Eine gängige Methode zur Berechnung des Wohnwerts ist die Anwendung der Kapitalwertmethode, bei der der Barwert der zukünftigen Nutzungen der Immobilie unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der berechtigten Person und eines angenommenen Zinssatzes ermittelt wird. Weitere Methoden sind diese:
Methode | Beschreibung | Anwendungsbereich |
---|---|---|
Kapitalwertmethode | Berechnet den Barwert der zukünftigen Nutzungen der Immobilie unter Berücksichtigung eines Diskontierungszinssatzes. | Häufig verwendet, um den Wert eines lebenslangen Wohnrechts zu bestimmen. |
Mietwertmethode | Schätzt den Wohnwert anhand vergleichbarer Mietpreise in der Umgebung für eine ähnliche Immobilie. | Geeignet für Wohnrechte, die einem Mietverhältnis ähneln. |
Kostenansatz | Berücksichtigt die Kosten für die Instandhaltung und eventuelle Serviceleistungen, die mit dem Wohnrecht verbunden sind. | Wird angewandt, wenn das Wohnrecht zusätzliche Dienstleistungen umfasst. |
Ertragswertmethode | Ermittelt den Wert basierend auf den erwarteten Einnahmen, die das Objekt generieren könnte, abzüglich der Betriebskosten. | Anwendbar, wenn das Wohnrecht mit der Möglichkeit verbunden ist, Einkünfte aus der Immobilie zu erzielen. |
Vergleichswertmethode | Nutzt Verkaufspreise von vergleichbaren Immobilien ohne Wohnrecht, um den Marktwert der Immobilie mit Wohnrecht zu schätzen. | Kann herangezogen werden, um den Einfluss des Wohnrechts auf den Immobilienwert zu bewerten. |
Beispiel Kapitalwertmethode:
Angenommen, eine Person erhält ein lebenslanges Wohnrecht in einem Haus, welches, würde es vermietet werden, eine monatliche Kaltmiete von 1.000 Euro erbringen könnte. Die Person ist 70 Jahre alt, und die durchschnittliche Lebenserwartung in diesem Beispiel beträgt 85 Jahre. Der angenommene Zinssatz für die Berechnung beträgt 3%.
Um den Wohnwert zu berechnen, würde zuerst die voraussichtliche Dauer des Wohnrechts basierend auf der Lebenserwartung bestimmt werden, in diesem Fall 15 Jahre. Anschließend würde der Barwert der zukünftigen Mieteinnahmen für diese Dauer unter Anwendung des Zinssatzes berechnet werden. Dies würde einen Näherungswert für den Wohnwert ergeben, den die Person durch das Wohnrecht erhält.
Die Berechnung ergibt einen Barwert der zukünftigen Mieteinnahmen von etwa 155.255 Euro. Das bedeutet, unter Berücksichtigung des angenommenen Zinssatzes von 3% und der voraussichtlichen Dauer des Wohnrechts von 15 Jahren, entspricht der Wert, den die Person durch das Wohnrecht erhält, ungefähr 155.255 Euro heute.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnung stark vereinfacht ist und tatsächliche Berechnungen weitere Faktoren berücksichtigen würden, wie z.B. Steigerungsraten der Miete, Instandhaltungskosten, die von der Wohnberechtigten getragen werden müssen, und möglicherweise weitere rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen.
Übertragung auf Dritte
Grundsätzlich hängt die Möglichkeit einer Übertragung von den spezifischen Bedingungen ab, unter denen das Wohnrecht ursprünglich eingeräumt wurde.
Rechtliche Grundlagen:
In vielen Rechtssystemen ist ein Wohnrecht in der Regel an die Person gebunden, der es gewährt wurde. Dies bedeutet, dass das Recht ohne eine explizite Vereinbarung, die eine Übertragung erlaubt, nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden kann. Die Übertragbarkeit eines Wohnrechts muss daher ausdrücklich im Vertrag oder in der Urkunde, die das Wohnrecht begründet, festgelegt werden.
Übertragung auf Dritte:
- Explizite Zustimmung: Für die Übertragung eines Wohnrechts auf Dritte ist in der Regel die Zustimmung der Eigentümer:in der Immobilie erforderlich. Dies ist besonders relevant, wenn das Wohnrecht ohne die Möglichkeit der Übertragung eingerichtet wurde.
- Vertragliche Vereinbarungen: Die Bedingungen für eine Übertragung sollten in den ursprünglichen Vertragsdokumenten detailliert beschrieben werden. Dazu gehören die Kriterien, unter denen eine Übertragung stattfinden kann, und die Verfahren, die für eine gültige Übertragung befolgt werden müssen.
- Notarielle Beurkundung: Ähnlich wie bei der ursprünglichen Einrichtung des Wohnrechts ist auch für die Übertragung eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dies dient der formalen Dokumentation der Übertragung und ihrer Anerkennung im Rechtssystem.
Beispiel:
Angenommen Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie, das explizit die Möglichkeit der Übertragung auf Dritte unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Person A möchte das Wohnrecht an Person B übertragen. Dazu müsste Person A die Zustimmung der Eigentümer:in einholen, die Übertragung notariell beurkunden lassen und sicherstellen, dass die Übertragung im Einklang mit den im ursprünglichen Vertrag festgelegten Bedingungen steht. Nach erfolgreicher Übertragung würde Person B die gleichen Rechte und Pflichten wie Person A unter dem Wohnrecht übernehmen.
Wohnrechte bei Mietverhältnissen
Wohnrechte bei Mietverhältnissen beziehen sich auf die Rechte, die Mieter:innen durch einen Mietvertrag in Bezug auf die Nutzung einer Immobilie erhalten. Diese Rechte sind oft detailliert im Mietvertrag festgelegt und umfassen:
- Recht auf Nutzung: Mieter:innen haben das Recht, die gemietete Immobilie im Rahmen der im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen.
- Recht auf Privatsphäre: Vermieter:innen müssen die Privatsphäre der Mieter:innen respektieren und dürfen die Immobilie nicht ohne vorherige Ankündigung und Zustimmung betreten.
- Recht auf Instandhaltung und Reparaturen: Mieter:innen haben Anspruch darauf, dass die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand gehalten wird. Vermieter:innen sind in der Regel verpflichtet, notwendige Reparaturen durchzuführen.
- Recht auf Sicherheit: Die Immobilie muss sicher und frei von Gefahren für die Gesundheit sein.
Im Gegensatz zum dauerhaften Wohnrecht, das unabhängig vom Eigentümerwechsel besteht, sind die Wohnrechte bei Mietverhältnissen an den Mietvertrag gebunden und enden typischerweise mit dessen Ablauf oder Kündigung.
Die Kündigung eines Mietvertrages kann ordentlich oder aus wichtigem Grund “außerordentlich” erfolgen.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung dient der offiziellen Bestätigung und Registrierung rechtlich bedeutender Vorgänge und gewährleistet deren Rechtsbeständigkeit und Verbindlichkeit. Hier eine allgemeine Übersicht, wie dieser Prozess üblicherweise abläuft und warum er von entscheidender Bedeutung ist:
- Rechtliche Sicherheit: Die notarielle Beurkundung bietet eine hohe rechtliche Sicherheit, da der Notar:in die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen überprüft und sicherstellt, dass alle Parteien die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns vollständig verstehen.
- Überprüfung der Dokumente: Vor der Beurkundung prüft der Notar:in alle relevanten Dokumente und Informationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies umfasst die Identitätsüberprüfung der beteiligten Parteien, die Überprüfung von Eigentumsverhältnissen an Immobilien und die Überprüfung der Vertragsdokumente.
- Beratungsfunktion: Notar:innen haben auch eine Beratungsfunktion und informieren die beteiligten Parteien über ihre Rechte und Pflichten. Sie sorgen dafür, dass alle Parteien die Bedeutung und die Auswirkungen der Beurkundung verstehen.
- Durchführung der Beurkundung: Bei der eigentlichen Beurkundung lesen Notar:innen das Dokument vor, stellen sicher, dass alle Anwesenden zustimmen, und nehmen die Unterschriften entgegen. Anschließend wird das Dokument mit dem Amtssiegel des Notars versehen, was es rechtsverbindlich macht.
- Registrierung: Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar:in um die Eintragung der rechtlichen Änderungen in öffentlichen Registern, wie z.B. dem Grundbuch im Falle von Immobilientransaktionen oder Wohnrechten. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Änderungen offiziell und für Dritte erkennbar zu machen.
- Aufbewahrung und Kopien: Notar:innen bewahren eine Kopie des beurkundeten Dokuments auf. Die beteiligten Parteien erhalten ebenfalls beglaubigte Kopien für ihre Unterlagen.
Aufhebung des Wohnrechts
Ein Wohnrecht kann durch verschiedene Umstände aufgehoben werden, sei es durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, durch das Erreichen eines im Wohnrecht festgelegten Enddatums oder durch gesetzlich definierte Situationen wie den Tod der berechtigten Person. Hier sind die grundlegenden Schritte und Überlegungen, die in den Prozess der Aufhebung eines Wohnrechts einfließen:
- Einvernehmliche Aufhebung: Die einfachste Methode, ein Wohnrecht aufzuheben, ist durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen der Wohnberechtigten und der Eigentümer:in der Immobilie. Beide Parteien können aus verschiedenen Gründen zu der Entscheidung kommen, das Wohnrecht zu beenden, beispielsweise wenn der Wohnberechtigte freiwillig auszieht oder andere Wohnarrangements trifft.
- Vertragliche Bedingungen: In manchen Fällen können im ursprünglichen Vertrag oder in der Urkunde, die das Wohnrecht begründet, spezifische Bedingungen für dessen Beendigung festgelegt sein. Diese Bedingungen müssen genau geprüft und befolgt werden, um eine rechtsgültige Aufhebung zu gewährleisten.
- Notarielle Beurkundung: Ähnlich wie bei der Einrichtung des Wohnrechts ist für die formelle Aufhebung oft eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dies dient der offiziellen Dokumentation der Aufhebung und der Sicherstellung, dass der Prozess den rechtlichen Anforderungen entspricht.
- Eintragung im Grundbuch: Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde, muss auch die Aufhebung dort vermerkt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Aufhebung des Wohnrechts für Dritte erkennbar zu machen und die Eigentumsverhältnisse der Immobilie klarzustellen.
- Mögliche Kompensation: In einigen Fällen kann die Aufhebung des Wohnrechts eine Kompensation für den Wohnberechtigten nach sich ziehen, insbesondere wenn das Wohnrecht vorzeitig aufgehoben wird. Die Bedingungen für eine solche Kompensation sollten im Voraus klar definiert sein.
Alternativen zum Wohnrecht
Folgende Alternativen zum Wohnrecht sind geläufig:
- Nießbrauch: Eine Alternative zum Wohnrecht ist der Nießbrauch, der einer Person das Recht gibt, eine Immobilie zu nutzen und Einkünfte daraus zu ziehen, ohne Eigentümer:in der Immobilie zu sein. Im Gegensatz zum reinen Wohnrecht kann der Nießbrauchberechtigte die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für sich beanspruchen.
- Leibrente: Eine Leibrente ist eine Vereinbarung, bei der eine Person (typischerweise die Verkäufer:in einer Immobilie) im Gegenzug für die Übertragung des Eigentums an der Immobilie eine lebenslange monatliche Rente erhält. Dies kann eine attraktive Option für ältere Menschen sein, die finanzielle Sicherheit suchen und gleichzeitig in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten.
- Zeitmietvertrag: Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietverhältnis, das für eine vorab festgelegte Dauer eingegangen wird. Dies bietet eine gewisse Sicherheit für die Mieter:innen, da das Mietverhältnis während der festgelegten Laufzeit nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann.
- Wohnungsrecht mit Kaufoption: Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Wohnungsrechts mit einer Kaufoption, die es der wohnberechtigten Person ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen.
- Erbbaurecht: Beim Erbbaurecht wird das Recht gewährt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Dieses langfristige Nutzungsrecht kann eine Alternative zum Wohnrecht sein, insbesondere für Personen, die ein Haus bauen möchten, ohne das zugrundeliegende Land kaufen zu müssen.
Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen spezifischen Vorteile und rechtlichen Implikationen. Die Wahl der geeigneten Option hängt von den individuellen Bedürfnissen, der finanziellen Situation und den langfristigen Zielen der beteiligten Personen ab.
Wohnrechte bei Zwangsversteigerungen
Ein Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, bleibt auch im Fall einer Zwangsversteigerung bestehen. Dies bedeutet, dass das Recht, in der Immobilie zu wohnen, nicht automatisch mit dem Verkauf der Immobilie erlischt. Für die neue Eigentümer:in bedeutet dies, dass er die Immobilie unter Berücksichtigung des bestehenden Wohnrechts übernimmt.
Wohnberechtigte:
- Schutz des Wohnrechts: Wohnberechtigte können in der Regel auch nach einer Zwangsversteigerung in der Immobilie bleiben. Ihr Wohnrecht ist durch die Eintragung im Grundbuch geschützt und muss von der neuen Eigentümer:in respektiert werden.
- Information und Kommunikation: Es ist ratsam, dass Wohnberechtigte sich über den Prozess der Zwangsversteigerung informieren und mit dem zuständigen Amt sowie potenziellen Käufer:innen kommunizieren, um ihre Rechte zu wahren.
Potenzielle Käufer:innen:
- Prüfung des Grundbuchs: Vor dem Kauf einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung sollten potenzielle Käufer:innen das Grundbuch sorgfältig prüfen, um sich über bestehende Wohnrechte und andere Belastungen zu informieren.
- Berücksichtigung des Wohnrechts beim Kauf: Das bestehende Wohnrecht kann den Wert der Immobilie beeinflussen und sollte bei der Entscheidungsfindung und bei der Gebotsabgabe berücksichtigt werden.
Allgemeine Überlegungen:
- Rechtliche Beratung: Sowohl Wohnberechtigte als auch potenzielle Käufer:innen sollten rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Position und ihre Rechte im Rahmen der Zwangsversteigerung vollständig zu verstehen.
- Mögliche Verhandlungen: In einigen Fällen kann es sein, dass Wohnberechtigte und potenzielle Käufer:innen eine Vereinbarung über die Aufhebung oder Anpassung des Wohnrechts verhandeln.
Fazit
Das Wohnrecht stellt eine Option für Individuen dar, die Sicherheit und Beständigkeit in ihrem Wohnarrangement suchen, ohne notwendigerweise Eigentümer:in einer Immobilie sein zu müssen. Es bietet den Wohnberechtigten die Möglichkeit, in einer Immobilie zu leben, obwohl sie nicht deren Eigentümer:innen sind, und schützt sie vor ungewollten Veränderungen, selbst im Kontext von Eigentümerwechseln oder Zwangsversteigerungen.
Allerdings erfordert die Einrichtung, Verwaltung und eventuelle Aufhebung eines Wohnrechts eine sorgfältige Planung und rechtliche Überlegungen, insbesondere im Hinblick auf die vertragliche Gestaltung, die steuerlichen Implikationen und die Registrierung im Grundbuch. Potenzielle Käufer:innen einer Immobilie müssen sich der Existenz und der Auswirkungen von Wohnrechten bewusst sein, da diese den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie beeinflussen können. In jedem Fall ist es ratsam, professionelle Rechts- und Steuerberatung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten verstehen und das Wohnrecht im besten Interesse aller gestaltet wird.
FAQ
Wohnrecht und Nießbrauch sind beides Nutzungsrechte an Immobilien, die jedoch unterschiedliche Rechte und Pflichten beinhalten. Das Wohnrecht erlaubt es einer Person, in einer Immobilie zu leben, ohne Miete zahlen zu müssen, ohne jedoch weitere Nutzungen, wie die Erzielung von Einkünften durch Vermietung, zu gestatten. Der Nießbrauch hingegen gewährt weitreichendere Rechte, die es der berechtigten Person erlauben, die Immobilie nicht nur zu bewohnen, sondern auch zu nutzen, um Einkünfte zu erzielen, zum Beispiel durch Vermietung oder Verpachtung.
Während das Wohnrecht einer Person das Recht gibt, in einer Immobilie zu leben, bezieht sich das Wohnungsrecht spezifisch auf das Recht, eine bestimmte Wohnung innerhalb eines Gebäudes zu bewohnen. Das Wohnungsrecht ist oft enger definiert und auf eine spezifische Einheit innerhalb eines größeren Gebäudes oder Komplexes beschränkt, während das Wohnrecht allgemeiner gefasst sein und sich auf das gesamte Objekt erstrecken kann.
In der Regel ist ein Wohnrecht nicht vererbbar, da es meist persönlich und auf die Lebensdauer der berechtigten Person beschränkt ist. Nach deren Tod erlischt das Wohnrecht automatisch. Es gibt jedoch die Möglichkeit, vertragliche Regelungen zu treffen, die das Wohnrecht unter bestimmten Bedingungen auf andere Personen übertragen, dies muss jedoch explizit vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.
Ein Wohnrecht wird durch eine notarielle Urkunde begründet und im Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen. Diese Eintragung dient der offiziellen Dokumentation und Sicherung des Rechts und macht es für Dritte, insbesondere zukünftige Eigentümer:innen, erkennbar. Die Eintragung erfordert die Zustimmung der Immobilieneigentümer:in und muss von einem Notar beurkundet werden.
Wohnrechte können aufgehoben oder geändert werden, allerdings erfordert dies die Zustimmung aller beteiligten Parteien, also sowohl des Wohnberechtigten als auch der Eigentümer:in der Immobilie. Änderungen oder die Aufhebung müssen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein. In bestimmten Fällen, wie bei einer einvernehmlichen Aufhebung oder bei Vorliegen bestimmter, vertraglich festgelegter Gründe, kann das Wohnrecht beendet werden.